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Ratgeber

Nachtzuschlag berechnen – mit Beispiel

Welche Zuschläge steuerfrei sind und wie du sie für deine Schicht ausrechnest.

Gibt es einen Anspruch auf Nachtzuschlag?

Das Arbeitszeitgesetz verlangt für Nachtarbeit, soweit kein Tarifvertrag gilt, eine angemessene Zahl bezahlter freier Tage oder einen angemessenen Zuschlag (§ 6 Abs. 5 ArbZG). Feste Prozentsätze schreibt es nicht vor – die stehen meist im Tarifvertrag.

Steuerfreie Zuschläge nach § 3b EStG

Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- oder Nachtarbeit sind bis zu diesen Sätzen des Grundlohns steuerfrei:

Steuerfreie Höchstsätze nach § 3b EStG
ZeitSteuerfrei bis
Nachtarbeit 20 bis 6 Uhr25 %
0 bis 4 Uhr, wenn die Arbeit vor 0 Uhr begonnen hat40 %
Sonntagsarbeit50 %
Feiertagsarbeit (auch 31.12. ab 14 Uhr)125 %
24.12. ab 14 Uhr, 25. und 26.12., 1. Mai150 %

Rechenbeispiel: Nachtschicht von 22 bis 6 Uhr

Grundlohn 15 € pro Stunde, Nachtschicht von 22 bis 6 Uhr an einem Werktag, Zuschläge in Höhe der steuerfreien Sätze:

  • 22–24 Uhr: 2 Stunden × 25 % × 15 € = 7,50 €
  • 0–4 Uhr: 4 Stunden × 40 % × 15 € = 24,00 € (Beginn vor Mitternacht)
  • 4–6 Uhr: 2 Stunden × 25 % × 15 € = 7,50 €
  • Zuschlag für die Schicht: 39,00 €

Steuer- und sozialversicherungsfrei sind nicht dasselbe

Für die Steuerfreiheit zählt der Grundlohn höchstens mit 50 € pro Stunde. Sozialversicherungsfrei sind die Zuschläge nur, soweit der Grundlohn 25 € pro Stunde nicht übersteigt (§ 1 SvEV).

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